Sogenannte Fäkalienhebeanlagen sollten nach Angaben der Hersteller mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Wann haben Sie das letzte Mal nach Ihrer Anlage geschaut ?
Unsere Fachleute machen das für Sie!
Wir prüfen alle Funktionen der Anlage, kontrollieren den Zustand der Pumpe und fertigen einen Prüfbericht an.
Fäkalienhebeanlagen sind gemäß E-Norm 12056-4 bzw. DIN 1986 Teil 31 zu warten:
· 1x im Kalenderjahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
· 2x im Kalenderjahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
· 4x im Kalenderjahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
Hier sind die Zeitabstände eindeutig geregelt. Im Falle eines Versicherungsfalles, der durch Ausfall einer Hebeanlage entstehen
kann wird der Nachweis der normgerechten Wartung gefordert.
Falls die Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden, wird die Versicherung den Schaden abwenden.
Dem verantwortlichen Handeln des Betreibers kommt hierbei größte Bedeutung zu.
Es ist die Aufgabe des Errichters den Anlagenbetreiber auf dessen Sorgfaltspflicht hinzuweisen.
Laut E-Norm bzw. DIN hat der Betreiber monatlich eine Inspektion der Hebeanlage durchzuführen!
Er soll dabei die Betriebsfähigkeit und Dichtigkeit überprüfen.
Gemäß den Vorschriften sind Hebeanlagen also in regelmäßigen Abständen einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.
Diese Arbeiten sind von einem Fachunternehmen unter Zugrundlegung der Hersteller-Wartungsanweisungen durchzuführen,
die Ergebnisse sind zu protokollieren. Darüber hinaus ist ausdrücklich zu empfehlen, die wichtigsten Tätigkeiten der in den
Herstelleranweisungen aufgeführten Prüfschritte im Rahmen dieser Prüfungen zu wiederholen.